Quelle: succo (Pixabay)
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Allgemein

Gewährleistung und Mängelmanagement im Bauwesen 

Im Baugewerbe sind präzise Abläufe und eine genaue Einhaltung von Standards nicht nur eine Frage der Professionalität, sondern auch der rechtlichen Sicherheit. Besonders die Gewährleistungsphase spielt eine entscheidende Rolle und wird doch oft unterschätzt. Hier sind einige wichtige Aspekte, die jeder Beteiligte im Bauprozess verstehen sollte. 

Die Bedeutung der Gewährleistung im Bauablauf 

Die Gewährleistung im Bauwesen bezeichnet den Zeitraum, in dem Bauunternehmende für Mängel an ihrer Leistung einstehen müssen. Dieser Zeitraum ist gesetzlich geregelt und beträgt in der Regel fünf Jahre nach Abnahme der Bauleistung gemäß § 634a BGB, kann jedoch vertraglich angepasst werden. In dieser Phase sind viele Bauunternehmen gefordert, denn Mängelrügen seitens der Auftraggebenden sind keine Seltenheit. 

Die Phasen eines Bauprojekts und die Rolle der Gewährleistung 

Ein Bauprojekt lässt sich grob in drei Phasen gliedern: 

  1. Vorvertragliche Phase: Hier werden Entscheidungen getroffen, Angebote erstellt und möglicherweise wird an Ausschreibungen teilgenommen. In dieser Phase sind die rechtlichen Bindungen noch flexibel. 
  1. Ausführungsphase: Die eigentliche Bauphase, in der geplant und gebaut wird. Hier liegt der Fokus auf der Erfüllung der vertraglichen Leistungen und der Zufriedenheit des Kunden. 
  1. Gewährleistungsphase: Nach der Abnahme der Bauleistung beginnt diese Phase. Jetzt muss das Unternehmen für die Behebung von Mängeln einstehen, die auf dessen Leistung zurückzuführen sind. 

Was ist ein Mangel im rechtlichen Sinne? 

Ein Mangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit der Bauleistung im Zeitpunkt der Abnahme von der Soll-Beschaffenheit, wie sie im Vertrag festgelegt wurde, abweicht. Die Definition scheint einfach, doch die Praxis zeigt, dass hier oft Diskussionen entstehen. Ein Mangel kann äußerlich sichtbar sein oder sich in einer mangelhaften Funktionalität zeigen. 

Relevante Punkte zur Definition des Mangels: 

  • Abweichung des Bau-Ists vom Bau-Soll: Es geht nicht nur darum, ob die Leistung funktioniert, sondern auch, ob sie genauso erbracht wurde, wie vereinbart. 
  • Zeitpunkt der Abnahme: Die Abweichung muss zum Zeitpunkt der Abnahme vorliegen. Für später auftretende Probleme haftet das Handwerksunternehmen nur, wenn sie auf ursprüngliche Mängel zurückzuführen sind. 
  • Beweislast: Nach der Abnahme liegt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels beim Auftraggebenden. Dies ist vielen im Handwerk nicht bewusst. 

Die Grafik zeigt den Unterschied der zeitpunktbezogenen Betrachtung (relevant für Mangelrügen/Gewährleistung) und der zeitraumbezogenen Betrachtung (relevant für Garantie-Anfragen). 
Quelle: Natalia Avolio von Weiss Weiss Rechtsanwälte Fachanwälte 

Umgang mit Mängelrügen 

Wenn eine Mängelrüge eintrifft, sollten Unternehmen strukturiert vorgehen: 

  1. Prüfung der Abnahme: Liegt eine wirksame Abnahme vor? Dies ist entscheidend für den Start der Gewährleistungsfrist. 
  1. Verjährung prüfen: Nicht jede Rüge ist relevant, wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist. 
  1. Angemessenheit der Frist zur Mängelbeseitigung: Die gesetzte Frist zur Beseitigung des Mangels muss realistisch sein. 
  1. Prüfung weiterer Beteiligter: Waren Subunternehmen, Planer oder andere Gewerke beteiligt, die für den Mangel verantwortlich sein könnten? 
  1. Formalien der Mängelrüge: Ist die Rüge formal korrekt? Werden die richtigen Leistungen und das richtige Unternehmen angesprochen? 

Fazit 

Die Gewährleistungsphase ist eine kritische Zeit für jedes Bauunternehmen. Die korrekte Handhabung von Mängelrügen und die präzise Ausführung der Bauleistung können viele Probleme vermeiden. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten, von den Planern bis zu den Ausführenden, die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen und einhalten. Nur so kann eine langfristig erfolgreiche und weniger konfliktbeladene Bauausführung gewährleistet werden. 

Wir danken unserer Referentin Natalia Avolio von Weiss Weiss Rechtsanwälte Fachanwälte! Falls du mit der Kanzlei in Kontakt treten möchtest, findest du alle Infos, wenn du den QR-Code scannst. 

zuletzt editiert am 25. Juni 2024